LED Umrüstungen
Seit 2014 sind wir bestrebt, bei Reparaturen Leuchten auf LED 1:1 umzurüsten, oder durch eine neue, bessere Lösung umzusteigen.
Das sagt das Bundesamt für Energie
Seit dem 24. Februar 2023 dürfen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden und ab dem 24. August 2023 T8-Leuchtstoffröhren in allen Längen (stabförmige Leuchtstofflampen mit 26 mm Durchmesser) und T5-Leuchtstoffröhren (16 mm Durchmesser). Diese Regelungen beruhen auf einem Entscheid der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die die Schweiz so ebenfalls übernimmt.
Seit 1. September 2021 sind folgende Leuchtmittel verboten:
- Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, sogenannte «Sparlampen».
- Hochvolthalogenlampen linear R7s >2’700lm ~ca.140W
- Niedervolthalogenlampen mit Reflektor
Ab 1. September 2023 kommen folgende dazu:
● Lineare Leuchtstofflampen T8 (600/1200/1500mm)
● Lineare Leuchtstofflampen T5 (600/900/1200/1500mm)
● Hochvolthalogenlampen mit Sockel G9
● Niedervolthalogenlampen mit Sockel G4 u. GY6.35